Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Edalko GmbH – Eventfloss Berlin (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und dem Kunden (nachfolgend als Mieter bezeichnet). Die Anerkennung durch den Mieter erfolgt durch Bestätigung bei der Buchung des Wasserfahrzeuges.

  1. ALLGEMEINES:

Die Vermietung der Wasserfahrzeuge erfolgt ausschließlich an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet, ihre Personalien (Name, Anschrift) angegeben und ein gültiges Personaldokument sowie den gültigen Sportbootführerschein vorgelegt haben.

Die Vermietung des Bootes erfolgt an wechselnde Mieter, ohne Gestellung eine Sportbootsführers durch den Vermieter. Eine technische Begleitung an Bord sowie ein Skipper, werden durch den Mieter beauftragt und von einer geeigneten externen Firma gestellt.

Den Anweisungen des Vermieters bzw. der ihn vertretenden Personen und der technischen Begleitung ist immer und unmittelbar Folge zu leisten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Richtlinien zur Verwendung und zum Verhalten (siehe 5. Nutzung und Verhaltensregeln im Umgang mit Wasserfahrzeugen) vertraut zu machen und stets für deren Einhaltung dieser zu sorgen.

Die Wasserfahrzeuge sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, in einem ordentlichem Zustand zurückzugeben.

Wenn Wasserfahrzeuge und Zubehör vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

Weder ein plötzlich auftretender und technisch bedingter Ausfall, noch ein Unfall oder gar eine Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.

Das Wasserfahrzeuge wird ordnungsgemäß und in voller Funktion an den Mieter übergeben.

Sollte ein spezielles & gebuchtes Wasserfahrzeuge am vereinbarten Tag nicht zur Verfügung stehen (Schaden am Boot, Reparatur), so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, ein Wasserfahrzeuge der gleichen Kategorie oder der nächst höheren Buchungsklasse ohne Aufpreis zu übernehmen.

  1. Buchung, Widerruf, Rücktritt, Kaution:

Die Reservierung/Buchung des Bootes kann nur in unserem Online-Shop erfolgen.

Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Zahlung des vollständigen Buchungsbetrages und einer darauf folgenden Annahme (Buchungsbestätigung schriftlich) zustande.

Er ist für beide Seiten verbindlich.

Vor Fahrtantritt hat der Mieter eine Kaution zu hinterlegen. 500 € sollte ein erfahrener Skipper von Ihnen beauftragt werden und 1000 € in Bar wenn das Floß selbst gefahren wird. Diese ist in bar zu entrichten und wird nach der Tour dem Mieter, soweit sichtbar keine Schäden entstanden sind, zurückerstattet. Der Vermieter ist verpflichtet, das gebuchte Boot für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen auf Grund von Sturm oder Gewitter zum Zeitpunkt des Reiseantritts/ABFAHRT, die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, kann der Mieter diese nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin verlegen.

(Regen und eine schwache Briese sind kein hinreichender Grund für eine Verlegung des gebuchten Termins.)

Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren. Es gibt eine Erstattung der nicht entstandenen Kosten (Skipper oder technische Begleitung, Benzin und Endreinigung) die restlichen Posten werden als Stornogebühren berechnet. Ein Widerrufsrecht besteht laut § 312 g Nr. 9 BGB für Dienstleistungen im Bereich Freizeitaktivitäten nicht, die zu einem festen Termin gebucht nicht.

  1. UNVERFÜGBARKEIT

Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht in der Lage, das gemietete Wasserfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe und promt zurück.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtbeschränkungen oder sonstigen Widernissen, die er nicht verursacht hat.

  1. ÜBERNAHME UND RÜCKGABE:

Das Boot ist zu den vereinbarten Zeiten zu übernehmen bzw. zurückzugeben.

Übergabeort: www.Eventfloss-berlin.de, Schmöckwitzer Damm 1G, 12527 Berlin-Schmöckwitz

Bitte an der Steganlage am Bootsverleih melden.

Das Wasserfahrzeug wird dem Mieter in einem technisch funktionstüchtigen und ordentlichen Zustand übergeben und muss von ihm in dem gleichen Zustand zurückgegeben werden.

Der Vermieter führt die Endreinigung durch.

Im Falle grober Verschmutzung, z.B. Schlamm an Boot, Deck oder Ankern, liegengelassenem Müll, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine nachträgliche Endreinigungsgebühr in Höhe von 50,00 € zu berechnen. Bei verstreutem Konfetti auf dem Boot werden eine Sonderreinigungspauschale von 150,00 € berechnet.

Für eine verspätete Rückgabe wird für die erste Stunde eine Gebühr in Höhe von 250,00 € fällig. Für jede weitere halbe Stunde werden je 150,00 € berechnet.

Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in Funktionsweise des Wasserfahrzeuges, dessen Benutzung und die örtlichen Gegebenheiten.

Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter das Wasserfahrzeug und dessen Einrichtung gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese schriftlich.

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden am Boot aufmerksam zu machen, welche vom Vermieter übersehen wurden.

Im Falle einer Beschädigung während der Fahrt ist der Mieter in der Pflicht, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.

Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut. Er ist berechtigt, alle nicht zuvor bei der Übergabe dokumentierten Schäden, wie unter 6. „Haftung und gegenseitige Verpflichtung“ beschrieben, in Rechnung zu stellen. Der Vermieter, darf die Schäden, welche durch den Mieter entstanden sind, mit der Barkaution verrechnen oder diese vorerst einbehalten, bis der Gesamtschaden geprüft und ermittelt wurde, Darüber hinaus besteht ein weiterer Rechtsanspruch auf Kostenerstattung der Schäden an den Mieter, wenn die Schadenshöhe über den Barkautionsbetrag hinausgeht.

Mieter und Vermieter können bei Bedarf auch einen abweichenden Ort für die Übernahme/Rückgabe des Bootes schriftlich vereinbaren.

  1. NUTZUNGS- UND VERHALTENSREGELN:

Die Benutzung der gemieteten Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Benutzung des Wasserfahrzeuge erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigen Zustand benutzt werden. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) obligatorisch. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot usw.). Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Wasserfahrzeuge nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Er muss, ab einer Motorisierung von über 15 PS, im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein.

Dieser ist bei Übergabe des Bootes vorzulegen. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist eigenständig verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Der Vermieter behält sich vor Fahrtantritt vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit/fähigkeit und Zuverlässigkeit die Boote nicht auszuhändigen. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Buchung ausschließlich in Verbindung mit einem Skipper eine externen Firma möglich.

Die Nutzung eines eigenen Grills und offenes Feuer auf den Booten ist nicht zulässig.

Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an den Wasserfahrzeuge werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Der Mieter hat die Möglichkeit, beim Vermieter zusätzlich zum Boot einen Grill zu mieten, der nach erfolgter Einweisung auch auf dem Boot nutzbar ist.

Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt §7 dieser AGB.

  1. HAFTUNG UND GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNG:

Boote sind nicht wie Autos, pflichtversichert. In den Preisen für die Bootsmiete ist keinerlei Haftpflicht enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden am Boot und des Zubehörs, für den Verlust oder Diebstahl derselben, haftet der Mieter.

Folgeschäden (Verlust der Mieteinnahmen), die durch starke Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Wasserfahrzeuge durch den Mieter entstehen, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber komplett geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch. Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel am Boot dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtig Reparaturen am Wasserfahrzeuge durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Selbst bei guter Pflege und Wartung ist das Auftreten von Mängeln nicht auszuschließen. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, ist weder ein Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt darin begründet.

Im Falle eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die Wasserschutzpolizei unter Tel.: 03361/ 4024 zu rufen und bis zum Eintreffen dieser zu warten. Ebenfalls ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.

Der Mieter erhält eine zusätzliche Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist.

Der Mieter trägt selbst die Verantwortung und Haftung für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt.

Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Abfälle und Müll mitgenommen und entsprechend entsorgt werden. Die Nutzung des Wasserfahrzeuge und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters. Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit/Funktion der eingebauten Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

  1. GERICHTSSTAND UND GÜLTIGKEIT:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.